Eine vielfältige und integrative Forschungskultur ist die Grundlage für nachhaltige Forschungskarrieren, exzellente Wissensproduktion und gute wissenschaftliche Praxis
Haben Sie die Idee für ein Projekt, das ihr Arbeitsumfeld noch kollegialer machen kann? Wollen Sie für Ihren Arbeitsbereich, Ihre Fakultät, oder für die ganze Universität wirksame Veränderungen herbeiführen? Wollen Sie nachhaltige Strukturen schaffen, von der alle an Ihrer Fakultät oder sogar der gesamten Universität profitieren? Wollen Sie Botschafter:in einer auf gegenseitiger Wertschätzung basierenden Forschungsumgebung sein?
Benötigen Sie dafür bis zu €5000? Dann laden wir Sie ein, Research Culture and Integrity Ambassador zu werden!
Der Research Careers Campus fördert einmal jährlich drei Projekte mit bis zu €5000, die zur Etablierung positiver Praktiken beitragen und die (unbewusste) Weitergabe weniger zielführender Praktiken unterbrechen möchten. Dieser Call ist offen für alle Universitätsangehörigen (u.a. Forscher:innen, Studierende, Wissenschaftsmanager:innen), die für die Forschung an der Uni Graz brennen.
Ihr Projekt kann zum Beispiel folgende Bereiche betreffen:
- Wissenschaftliche Integrität / Gute Wissenschaftliche Praxis
- Peer-Support und kollegiale Beratung, Vertretungen, Arbeitsgruppen, Ansprechpartner:innen-Systeme
- Nachwuchsförderung
- Accessibility / Barrierefreiheit
- academic kindness
- Kommunikation
- Führung
- Fehlerkultur
- gesellschaftlicher Impact
- Willkommenskultur und Onboarding
- Leistungsbewertung und Peer Review
- Open Science
- Antidiskriminierung und Diversität
- und Vieles mehr.
Wie und wofür kann das Geld verwendet werden?
Der Ambassador Grant wird nach Zuerkennung an einen Innenauftrag / eine Kostenstelle an der Universität umgebucht und kann (in Einklang mit den Richtlinien der Universität) frei verwendet werden. Zum Ende des im Antrag festgelegten Projektzeitraums muss ein Bericht erfolgen (Vorlage zur Ansicht). Wenn kein Bericht erfolgt bzw. die Aktivität nicht durchgeführt wird, wird der gesamte Betrag zurückgefordert.
Beispielhafte Verwendungsmöglichkeiten des Förderbetrages:
- Beauftragung externer Expert:innen
- Kosten für Retreats, Vernetzungsveranstaltungen, Workshops
- Prämienauszahlung für im Projekt engagierte Personen, die über ihre normale Tätigkeit hinaus Besonderes geleistet haben
- Kosten für studentische Mitarbeiter:innen
- Lehrveranstaltungen zum Thema Gute Wissenschaftliche Praxis und verwandten Bereichen
- …und Vergleichbares
Was wollen wir von Ihnen wissen und wie und wann können Sie sich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt über diesen Link (Limesurvey-Umfrage in englischer Sprache). Wir bitten um eine Beschreibung zu diesen Punkten (in englischer oder deutscher Sprache):
- Informationen zur Projektleitung und den involvierten Personen
- Titel für das Projekt
- Ambitionen und Vision für das Projekt (i.e. Bedarfsdarstellung und intendierte Wirkung)
- benötigter Betrag, geplante Geldverwendung
- Start- und Endzeitpunkt
- Formate der Umsetzung
- Zielgruppen für das Projekt Wirkung entfalten soll
- wie die Wirkung vom Projektteam gemessen wird
(Speichern Sie sich Ihre Antworten als Word ab, falls Limesurvey abstürzt!)
Die Deadline ist der 15.10.2025. Die Bekanntgabe der ausgewählten Projekte erfolgt bis Mitte/Ende November 2025.
Wie werden wir die Projekte auswählen?
Die Kommission besteht aus Vertreter:innen des Rektorats, einem Mitglied des RCC Strategic Advisory Council, eine:r Expert:in für Personal- und Organisationentwicklung, sowie Vertreter:innen des RCC.
Die Entscheidung wird nach diesen Kriterien getroffen:
- Innovationsbedarf ist überzeugend dargestellt
- Aktivität scheint geeignet, zu positiven Entwicklungen im Arbeitsumfeld beizutragen
- Auseinandersetzung mit Best Practices im Bereich ist ersichtlich
- Idee hat Potenzial, andere zu inspirieren und zu mobilisieren
- Zielsetzung für die Durchführung ist plausibel
- Geplante Verwendung der Mittel ist nachvollziehbar, Kostenschätzung realistisch
- Projektzeitraum ist klar definiert und den Projektzielen angemessen
- Zielgruppen sind klar benannt
- Nachhaltigkeit der Projektmaßnahmen ist nachvollziehbar
- Zugänge und positive Ergebnisse des sind potenziell auf andere Arbeitsbereiche oder universitäre Einrichtungen übertragbar
Welche Pflichten haben Projektträger:innen?
- Geldverwendung im Einklang mit an der Universität geltenden Richtlinien
- Bericht nach Projektende
- Bereitschaft über die erfolgten Auswirkungen während des RCC Annual Events (jährlich im April / Mai) zu berichten, Bereitschaft dazu, auf unserer Homepage gelistet zu werden
- Verantwortung für die Konzeption und Umsetzung liegt bei den Projektträger:innen (nicht beim RCC)
Informationen Stand 15.05.2025, Kontakt: Johanna Stadlbauer, rcc@uni-graz.at, DW 1212